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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Pro Event Dresden


Für Warenverkauf, Vermietung von Veranstaltungstechnik sowie Veranstaltungsplanung, Organisation und Durchführung

Stand: September 2026

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

(1) Anbieter und Vertragspartner ist:

Simon-Manuell Schramm

Einzelunternehmer, handelnd unter Pro Event Dresden

Kohlenstraße 43

01189 Dresden

Deutschland

Telefon: 015568307519

E-Mail: info@proeventdd.de

Nachfolgend „Pro Event Dresden“ oder „wir“.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über:

  • den Verkauf von Waren über unseren Online-Shop und auf anderen Vertriebswegen;

  • die Vermietung von Veranstaltungstechnik und Zubehör;

  • Lieferung, Aufbau, Abbau und technische Betreuung;

  • Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen;

  • die vereinbarte Vermittlung oder Beauftragung von Künstlern, Veranstaltungsorten und weiteren Dienstleistern.

Voraussetzung ist jeweils die wirksame Einbeziehung dieser AGB in den Vertrag.

(3) Unsere Angebote richten sich an Verbraucher und Unternehmer. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen sind. Unternehmer handeln bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit.

(4) Besondere Regelungen für Unternehmer gelten ausschließlich gegenüber diesen. Regelungen für Kaufleute gelten nur, wenn die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

(5) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende Geschäftsbedingungen eines unternehmerischen Kunden gelten nur, wenn wir ihrer Einbeziehung zugestimmt haben.

(6) Bei kombinierten Verträgen gelten die Bestimmungen für die jeweiligen Leistungsbestandteile. Die rechtliche Einordnung richtet sich nach dem tatsächlichen Vertragsinhalt.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss

(1) Produktdarstellungen im Online-Shop stellen grundsätzlich eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar.

(2) Vor Abgabe seiner Bestellung kann der Kunde seine Eingaben überprüfen und berichtigen. Mit Betätigung der eindeutig als zahlungspflichtig gekennzeichneten Bestellschaltfläche gibt er ein verbindliches Vertragsangebot ab.

(3) Eine automatisierte Bestätigung des Bestelleingangs bestätigt zunächst nur dessen Zugang. Der Vertrag kommt durch unsere ausdrückliche Annahmeerklärung, eine verbindliche Zahlungsaufforderung oder den Versand der Ware zustande. Wir nehmen eine Bestellung spätestens innerhalb von fünf Kalendertagen nach Eingang an. Danach ist der Kunde nicht mehr an seine Bestellung gebunden.

(4) Bei Zahlungsarten mit sofortiger Zahlung kommt der Vertrag spätestens zustande, wenn wir die Zahlung verbindlich veranlassen oder annehmen. Eine bloße technische Zahlungsautorisierung oder Reservierung stellt noch keine Annahme dar. Der konkrete Ablauf wird im Bestellvorgang erläutert.

(5) Bei individuellen Angeboten für Vermietung oder Veranstaltungsleistungen gelten die im Angebot genannten Leistungen, Preise und Bindungsfristen. Ein als verbindlich bezeichnetes Angebot kann innerhalb der angegebenen Frist angenommen werden. Unverbindliche Kalkulationen und Terminoptionen begründen noch keine verbindliche Buchung.

(6) Vertragsänderungen, zusätzliche Leistungen und Terminverschiebungen bedürfen einer Vereinbarung. Zur Dokumentation empfehlen wir Textform, beispielsweise E-Mail. Der Vorrang individueller Vereinbarungen bleibt unberührt.

(7) Vertragssprache ist Deutsch. Wir speichern die Vertragsunterlagen und übermitteln dem Kunden eine Vertragsbestätigung einschließlich der einbezogenen AGB und erforderlichen Verbraucherinformationen auf einem dauerhaften Datenträger, regelmäßig per E-Mail.

§ 3 Leistungsumfang und Preise

(1) Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss vereinbarten Leistungen und Preise.

(2) Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der jeweils anfallenden Umsatzsteuer angegeben. In ausschließlich an Unternehmer gerichteten Angeboten können ausdrücklich gekennzeichnete Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer vereinbart werden.

(3) Versand, Transport, Personal, Aufbau, Abbau, Betreuung, Reiseaufwand und sonstige Zusatzleistungen werden entsprechend dem Angebot oder den vorvertraglich bereitgestellten Preisangaben berechnet.

(4) Zusätzliche kostenpflichtige Leistungen setzen eine Beauftragung oder einen gesetzlichen Anspruch voraus. Schweigen des Kunden gilt nicht als Zustimmung zu einer Leistungserweiterung.

(5) Bei Abrechnung nach Aufwand werden die maßgeblichen Stunden-, Tages- oder sonstigen Vergütungssätze vor Vertragsschluss vereinbart. Wir dokumentieren die abgerechneten Leistungen nachvollziehbar.

(6) Eine Änderung unserer Einkaufspreise oder der Preise eingesetzter Dienstleister führt nicht automatisch zur Änderung bereits vereinbarter Kundenpreise.

§ 4 Zahlungsarten und Rechnungskauf

(1) Die verfügbaren Zahlungsarten werden im Bestellvorgang oder im individuellen Angebot angegeben. Ein Anspruch auf Bereitstellung einer bestimmten Zahlungsart besteht vor Vertragsschluss nicht.

(2) Entsprechend gekennzeichnete elektronische Zahlungen werden über Stripe abgewickelt. Vorkasse per Überweisung und gesondert angebotene Lastschriften erfolgen außerhalb dieser Stripe-Abwicklung. Die jeweiligen Zahlungsbedingungen und der Belastungszeitpunkt werden vor Vertragsschluss mitgeteilt.

(3) Wir können Bestellungen vor Vertragsschluss ausschließlich gegen Vorkasse anbieten. Bei vereinbarter Überweisung per Vorkasse ist der Rechnungsbetrag innerhalb von sieben Kalendertagen nach Vertragsschluss und Zugang der Zahlungsaufforderung fällig, soweit kein anderer Termin vereinbart wurde.

(4) Rechnungskauf wird nur nach positiver Bonitätsprüfung und frühestens nach drei vollständig abgewickelten und bezahlten früheren Käufen angeboten. Stornierte oder vollständig rückabgewickelte Bestellungen zählen hierfür nicht. Rechnungskauf bedarf auch nach Erreichen dieser Voraussetzungen unserer Freigabe für die jeweilige Bestellung.

(5) Bei freigegebenem Rechnungskauf im Warenhandel ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung, jedoch nicht vor Erhalt der Ware, zu bezahlen.

(6) Für Lastschriften ist ein wirksames Mandat erforderlich. Die Vorabinformation über Einzugsbetrag und Fälligkeit erfolgt entsprechend dem vereinbarten Lastschriftverfahren. Der Kunde sorgt zum angekündigten Einzugstermin für ausreichende Kontodeckung.

(7) Kosten einer Rücklastschrift können nur verlangt werden, wenn sie tatsächlich entstanden, gesetzlich ersatzfähig und vom Kunden zu vertreten sind. Gesetzliche Erstattungs- und Widerspruchsrechte bleiben bestehen.

(8) Für Vermietung und Veranstaltungsleistungen gelten ergänzend die Zahlungsbestimmungen in § 11.

§ 5 Bonitätsprüfung und Zahlungssicherheit

(1) Bei einem konkreten finanziellen Ausfallrisiko, insbesondere bei gewünschtem Rechnungskauf oder Zahlungsziel, können wir eine Bonitätsprüfung unter Einbeziehung der SCHUFA durchführen oder durchführen lassen. Voraussetzung sind die erforderliche datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage und eine zulässige Interessenabwägung.

(2) Über die konkret beteiligte Auskunftei, die übermittelten Daten, Zwecke, Rechtsgrundlagen und Betroffenenrechte informieren wir vor der Datenübermittlung gesondert. Diese AGB ersetzen keine erforderliche Datenschutzinformation oder gesonderte Einwilligung.

(3) Eine Bestellung oder die Einrichtung eines Kundenkontos führt nicht allein zu einer Bonitätsabfrage. Bei vollständig vorausbezahlten Warenbestellungen erfolgt keine routinemäßige Bonitätsprüfung allein zur Absicherung des bereits beglichenen Kaufpreises.

(4) Vor Vertragsschluss können wir eine Zahlungsart mit Zahlungsziel nach Prüfung der Umstände ablehnen und stattdessen Vorkasse anbieten.

(5) Entscheidungen mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung werden nicht ausschließlich auf ein automatisiertes Bonitätsergebnis gestützt. Eine zuständige Person prüft die Umstände eigenständig und kann das Ergebnis korrigieren.

(6) Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, richten sich Leistungsverweigerung, Sicherheitsleistung und weitere Maßnahmen nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 321 BGB.

(7) Eine Meldung von Zahlungsrückständen an eine Auskunftei erfolgt nicht automatisch. Sie setzt die gesonderte Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen und die erforderliche Information des Betroffenen voraus.

§ 6 Versand, Dropshipping und Liefergebiet

(1) Wir verkaufen Neuware und liefern nach Deutschland, Österreich und in die Schweiz.

(2) Die Auslieferung erfolgt im Dropshipping-Verfahren über unseren Liefer- und Logistikpartner Huss Licht & Ton GmbH oder die von diesem eingesetzten Transportdienstleister. Die Ware wird unmittelbar an die vereinbarte Lieferadresse versandt. Verkäufer und Vertragspartner des Kunden bleibt Pro Event Dresden.

(3) Die im Shop oder Angebot ausgewiesenen Versandkosten sind die von Pro Event Dresden gegenüber dem Kunden berechneten Versandkosten. Sie berücksichtigen die für die jeweilige Lieferung anfallenden Versand- und Abwicklungskosten unseres Logistikpartners.

(4) Paketkosten, Frachtfreigrenzen, Speditionskosten und etwaige Zuschläge werden auf unserer Versandkostenseite beziehungsweise im Angebot und vor Abgabe einer verbindlichen Bestellung angegeben. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss ausgewiesenen Kosten. Die jeweils aktuellen Preise des Logistikpartners werden nicht nachträglich automatisch Vertragsbestandteil.

(5) Kosten für Neutralversand, besondere Verpackung, Mindermengen oder andere Abwicklungsleistungen werden dem Kunden nur berechnet, wenn sie vor Vertragsschluss ausdrücklich ausgewiesen und vereinbart wurden. Gegenüber Verbrauchern werden die von uns berechneten Kosten einschließlich anfallender Umsatzsteuer angegeben.

(6) Bei schweren, sperrigen oder besonders langen Waren kann die Lieferung per Spedition erfolgen. Lieferumfang, etwaige Sperrgutzuschläge und eine gegebenenfalls auf die Bordsteinkante beschränkte Zustellung werden vor Vertragsschluss angegeben.

(7) Für Lieferungen in die Schweiz können zusätzliche Einfuhrabgaben und Abfertigungsgebühren entstehen. Vor Vertragsschluss informieren wir über die vereinbarte Kostenverteilung und von uns berechnete Exportabfertigungskosten. Soweit Einfuhrkosten unmittelbar vom Empfänger zu tragen sind, wird darauf hingewiesen. Eine Versandkostenfreigrenze umfasst solche zusätzlichen Kosten nur bei ausdrücklicher Zusage.

(8) Lieferzeiten ergeben sich aus den Produktangaben oder dem individuellen Angebot. Bei Vorkasse wird der für die Lieferfrist maßgebliche Zahlungsablauf vor der Bestellung erläutert.

(9) Über erkennbare Lieferstörungen informieren wir unverzüglich. Gesetzliche Rechte wegen Verzögerung oder Unmöglichkeit bleiben bestehen. Die Einschaltung eines Lieferpartners befreit uns nicht von unseren vertraglichen Pflichten.

(10) Teillieferungen sind nur zulässig, wenn sie für den Kunden zumutbar sind. Ohne besondere Vereinbarung entstehen ihm hierdurch keine zusätzlichen Versandkosten.

§ 7 Gefahrübergang und Transportschäden

(1) Bei Verbrauchsgüterkäufen tragen wir grundsätzlich das Versandrisiko bis zur Übergabe an den Kunden. Die gesetzliche Ausnahme bei eigenständiger Beauftragung eines nicht zuvor von uns benannten Beförderers bleibt unberührt.

(2) Bei Versendungskäufen mit Unternehmern gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Gefahrübergang.

(3) Verbraucher bitten wir, erkennbare Transportschäden möglichst zeitnah mitzuteilen. Eine unterlassene Meldung schränkt ihre gesetzlichen Rechte nicht ein.

(4) Bei beiderseitigen Handelsgeschäften gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten, insbesondere § 377 HGB.

(5) Verursacht der Kunde schuldhaft zusätzliche Zustellkosten, etwa durch eine unzutreffende Lieferadresse, können wir die tatsächlich entstandenen und gesetzlich ersatzfähigen Mehrkosten verlangen. Berechtigte Annahmeverweigerungen und gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Verkaufte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Kaufpreises unser Eigentum.

(2) Vor Eigentumsübergang darf der Kunde die Ware nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Über Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter hat er uns unverzüglich zu informieren.

(3) Unternehmer dürfen Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern. Die daraus entstehenden Forderungen treten sie bereits jetzt in Höhe unserer offenen Kaufpreisforderung an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.

(4) Der Unternehmer bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderung berechtigt, solange er seinen Zahlungspflichten nachkommt und kein gesetzlicher Grund für den Widerruf dieser Ermächtigung besteht.

(5) Übersteigt der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als zehn Prozent, geben wir auf Verlangen entsprechende Sicherheiten nach unserer Wahl frei.

§ 9 Mängelrechte, Widerruf und Retouren

(1) Für verkaufte Waren gelten die gesetzlichen Mängelrechte und Verjährungsfristen. Bei Waren mit digitalen Elementen bleiben insbesondere gesetzliche Aktualisierungs- und Informationspflichten bestehen.

(2) Zusätzliche Garantien bestehen nur nach Maßgabe einer ausdrücklich erteilten Garantieerklärung. Gesetzliche Ansprüche gegen uns werden durch Hersteller- oder sonstige Garantien nicht eingeschränkt.

(3) Für Verbraucher gelten bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen die gesetzlichen Widerrufsrechte einschließlich ihrer gesetzlichen Ausnahmen. Einzelheiten enthält die gesonderte Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular.

(4) Eine bloße Bestellung nicht vorrätiger Standardware schließt ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht aus. Auch eine Terminvereinbarung bei Miet- oder Veranstaltungsleistungen führt nicht automatisch zu dessen Ausschluss.

(5) Unternehmern wird durch diese AGB kein zusätzliches Widerrufs- oder freiwilliges Rückgaberecht eingeräumt.

(6) Widerrufserklärungen und Mängelmeldungen können unmittelbar an Pro Event Dresden gerichtet werden, insbesondere per E-Mail an info@proeventdd.de.

(7) Die logistische Retourenabwicklung erfolgt über unseren Partner HUSS entsprechend den von uns mitgeteilten Rücksendeinformationen. Die zuständige Empfangsstelle wird in der Widerrufsbelehrung oder den Rücksendeinformationen benannt.

(8) Gesetzliche Rechte hängen nicht von einer vorherigen Retourengenehmigung, einer bestimmten Retourennummer, einem bestimmten Portal oder dem Vorhandensein der Originalverpackung ab. Wir bitten um transportsichere Verpackung.

(9) Die Kostentragung für Rücksendungen bei Widerruf richtet sich nach der gesonderten Widerrufsbelehrung. Bei berechtigten Mängelansprüchen gelten die gesetzlichen Vorschriften über die erforderlichen Transport- und Abhilfekosten.

(10) Unsere Rückzahlungs- und Gewährleistungspflichten bestehen unabhängig davon, wann oder ob unser Lieferpartner uns eine Gutschrift erteilt.

§ 10 Vermietung von Veranstaltungstechnik

(1) Wir vermieten Veranstaltungstechnik und Zubehör an Verbraucher und Unternehmer. Mietgegenstände, Zubehör, Mietdauer, Veranstaltungsort und Leistungsumfang werden im jeweiligen Angebot festgelegt.

(2) Eine Selbstabholung von Miettechnik ist nicht vorgesehen. Anlieferung, Aufbau, Betriebsbereitschaft, Abbau und Abholung werden mit dem Kunden abgestimmt.

(3) Ob die Technik durch unser Personal betreut oder nach Einweisung durch den Kunden bedient wird, ergibt sich aus dem vereinbarten Leistungsumfang.

(4) Der vereinbarte Mietzeitraum berücksichtigt die festgelegten Transport-, Aufbau- und Abbauabläufe. Eine Verlängerung bedarf unserer Zustimmung. Eine stillschweigende Verlängerung nach § 545 BGB wird ausgeschlossen.

(5) Die Miettechnik bleibt unser Eigentum. Eine Untervermietung oder eigenständige Weitergabe an andere Nutzer ist nicht gestattet. Die vereinbarte Bedienung durch Mitarbeitende oder benannte Hilfspersonen des Kunden innerhalb derselben Veranstaltung ist keine Untervermietung.

(6) Wir stellen die Technik in einem für den vereinbarten Gebrauch geeigneten und sicheren Zustand bereit. Übergabe, Einweisung und Rücknahme können dokumentiert werden. Die Entgegennahme der Technik stellt keinen pauschalen Verzicht auf Mängelrechte dar.

§ 11 Vorauszahlungen und Schlussabrechnung bei Miete und Veranstaltungen

(1) Zahlungsplan und Fälligkeit werden im Angebot vor Vertragsschluss mitgeteilt.

(2) Bei Verträgen mit Unternehmern gilt, soweit nichts anderes vereinbart wurde: 50 Prozent der vereinbarten Vergütung sind sieben Kalendertage vor dem vereinbarten Miet- oder Veranstaltungsbeginn fällig, jedoch nicht vor Zugang der Anzahlungsrechnung. Der Rest ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach vollständiger Leistung und Zugang der Schlussrechnung zu zahlen. Bei abnahmepflichtigen Werkleistungen tritt die Schlusszahlungsfälligkeit nicht vor der Abnahme oder einer gesetzlich gleichstehenden Situation ein.

(3) Bei erstmaligen Unternehmerkunden erfolgt die Beauftragung grundsätzlich gegen vollständige Vorauszahlung. Bei Unternehmern können wir auch bei konkreten, vor Vertragsschluss erkennbaren Zahlungsausfallrisiken vollständige Vorauszahlung vereinbaren. Umfang und Zahlungstermin werden im Angebot ausdrücklich angegeben.

(4) Bei Verbrauchern werden Anzahlungen und etwaige vollständige Vorauszahlungen anhand der konkreten Leistung und eines rechtlich zulässigen Zahlungsplans vereinbart. Die Eigenschaft als Neukunde begründet allein keine Verpflichtung zur vollständigen Vorauszahlung. Ohne wirksame besondere Vereinbarung gelten die gesetzlichen Fälligkeitsregeln.

(5) Bei kurzfristigen Buchungen werden konkrete Zahlungstermine vereinbart. Nach Vertragsschluss können wir Zahlungsbedingungen nicht allein nach freiem Ermessen verschärfen. Gesetzliche Rechte bei einer nachträglich erkennbaren Gefährdung des Zahlungsanspruchs bleiben bestehen.

(6) Anzahlungen werden auf die Schlussabrechnung angerechnet. Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung erfolgt eine Abrechnung über bestehende Vergütungs- oder Ersatzansprüche. Ein verbleibendes Guthaben wird unverzüglich erstattet. Anzahlungen verfallen nicht automatisch.

§ 12 Kaution

(1) Für Miettechnik können wir eine Kaution vereinbaren. Ihre Höhe orientiert sich am Materialwert und dem konkreten Sicherungsbedarf.

(2) Der verbindliche Kautionsbetrag in Euro, die Zahlungsweise und die Fälligkeit werden vor Vertragsschluss im Angebot genannt.

(3) Die Kaution dient der Sicherung berechtigter Ansprüche aus dem Mietverhältnis. Sie ist keine zusätzliche Mietgebühr und begründet weder eine automatische Schadensforderung noch eine Haftungsobergrenze.

(4) Nach Rücknahme und angemessener Prüfung rechnen wir die Kaution unverzüglich ab. Nur ein zur Sicherung konkret begründeter Ansprüche erforderlicher Betrag darf bis zu deren Klärung einbehalten werden. Der unstreitige Rest wird ausgezahlt.

§ 13 Nutzung, Obhut und Rücknahme der Miettechnik

(1) Der Kunde verwendet die Technik ausschließlich im vereinbarten Umfang und beachtet Bedienungs- und Sicherheitshinweise. Die Selbstbedienung ist für die dafür freigegebenen Geräte nach Einweisung gestattet.

(2) Arbeiten, die besondere Fachkenntnisse oder Befähigungen erfordern, dürfen nur entsprechend qualifizierte Personen ausführen. Dies gilt insbesondere für sicherheitsrelevante elektrische Arbeiten, Rigging und Arbeiten an tragenden Konstruktionen.

(3) Der Kunde schützt die ihm überlassene Technik im Rahmen seiner Obhutspflichten angemessen vor Diebstahl, unbefugtem Zugriff, Feuchtigkeit, Witterung und vermeidbarer Beschädigung. Außeneinsätze und besondere Betriebsbedingungen sind vor Vertragsschluss abzustimmen.

(4) Eigenmächtige Veränderungen, Reparaturen und Eingriffe sind unzulässig. Gesetzliche Notfall- und Selbsthilferechte bleiben unberührt.

(5) Störungen, Beschädigungen und Verlust sind uns unverzüglich mitzuteilen. Bei einer sicherheitsrelevanten Störung ist die betroffene Technik außer Betrieb zu nehmen. Wir erhalten Gelegenheit zur Abhilfe, soweit dies nach den Umständen möglich und zumutbar ist.

(6) Der Kunde ermöglicht zum vereinbarten Zeitpunkt den Zugang für Abbau und Abholung und hält die Technik einschließlich Zubehör vollständig zugänglich.

(7) Vertragsgemäße Abnutzung begründet keinen Schadensersatzanspruch. Bei vom Kunden zu vertretenden Schäden richtet sich die Ersatzpflicht nach den gesetzlichen Vorschriften. Alter, Zustand und ein aus der Erneuerung entstehender Vorteil sind nach den gesetzlichen Maßstäben zu berücksichtigen.

(8) Eine verschuldensunabhängige Haftung des Kunden für jeden Verlust oder jede Beschädigung wird nicht vereinbart. Notwendige zusätzliche Reinigungskosten können verlangt werden, soweit außergewöhnliche Verschmutzung vom Kunden zu vertreten ist.

(9) Bei Vorenthaltung der Miettechnik nach Vertragsende gelten die gesetzlichen Ansprüche, insbesondere § 546a BGB. Eine allein durch unsere verspätete Abholung verursachte Verzögerung wird dem Kunden nicht als verspätete Rückgabe berechnet, wenn er die Rücknahme ordnungsgemäß ermöglicht hat.

§ 14 Veranstaltungsplanung und Veranstalterrolle

(1) Wir übernehmen nach Vereinbarung die Konzeption, Planung, Organisation, technische Betreuung und Durchführung von Veranstaltungen für Verbraucher und Unternehmer. Wir können dabei auch selbst als Veranstalter auftreten.

(2) Im Projektauftrag werden insbesondere Veranstaltungsdatum, Ort, Leistungsumfang, Budget, Veranstalteridentität und Aufgabenverteilung festgelegt.

(3) Übernehmen wir die Veranstalterrolle, verbleiben die damit verbundenen eigenen vertraglichen und gesetzlichen Pflichten bei uns. Eine Vollmacht des Kunden überträgt diese Pflichten nicht pauschal auf den Kunden.

(4) Soweit wir ausschließlich einzelne technische oder organisatorische Leistungen übernehmen, ergibt sich die Verantwortung für die übrige Veranstaltung aus dem Projektauftrag und den gesetzlichen Vorschriften.

(5) Wir schulden die vereinbarte Leistung. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine bestimmte Besucherzahl oder bestimmte Einnahmen sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Ein tatsächlich vereinbarter Werk- oder Veranstaltungserfolg wird dadurch nicht ausgeschlossen.

(6) Wir können geeignete Subunternehmer einsetzen. Für Personen und Unternehmen, deren wir uns zur Erfüllung eigener Vertragspflichten bedienen, bleiben wir nach den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.

§ 15 Künstler, Fremdleistungen und Vollmacht

(1) Bei der Buchung von Künstlern, Locations, Catering und weiteren Fremdleistungen wird ausdrücklich unterschieden, ob wir im eigenen Namen oder im Namen des Kunden handeln.

(2) Bei Beauftragung im eigenen Namen werden wir Vertragspartner des jeweiligen Dienstleisters. Unsere gegenüber dem Kunden übernommenen Pflichten bleiben bestehen.

(3) Sollen Drittverträge unmittelbar im Namen des Kunden geschlossen werden, erteilt der Kunde vor der Buchung eine gesonderte projektbezogene Vollmacht. Diese bezeichnet die freigegebenen Leistungen, den finanziellen Rahmen und die zulässigen Vertretungshandlungen.

(4) Vor der verbindlichen Freigabe erhält der Kunde die wesentlichen Bedingungen der vorgesehenen Buchung, insbesondere Vergütung, Anzahlungen, Stornierungsbedingungen und Terminbindung. Fremde AGB werden nur bei wirksamer Einbeziehung Bestandteil des jeweiligen Drittvertrags.

(5) Wir handeln ausschließlich innerhalb der erteilten Vollmacht und des freigegebenen Budgets. Budgetüberschreitungen, Anbieterwechsel und darüber hinausgehende Vertragsänderungen benötigen eine zusätzliche Freigabe.

(6) Eine organisatorische Kontaktperson ist nicht allein aufgrund ihrer Benennung zur unbegrenzten Beauftragung zusätzlicher kostenpflichtiger Leistungen berechtigt.

(7) Eigene Agenturvergütung, vereinbarte Vermittlungsgebühren und verauslagte Fremdkosten werden nachvollziehbar abgerechnet. Zusätzliche Aufschläge bedürfen einer Vereinbarung. Eine Verpflichtung zur Vorfinanzierung fremder Kosten besteht nur bei entsprechender Zusage.

(8) Bei Verträgen im Kundennamen entstehen die Rechte und Pflichten aus dem Drittvertrag unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter. Unsere Verantwortung für eigene Beratungs-, Auswahl-, Buchungs- und Koordinationspflichten bleibt bestehen.

(9) Die Vollmacht kann für künftige Handlungen widerrufen werden. Bereits wirksam geschlossene Verträge werden dadurch nicht aufgehoben. Der Vollmachtswiderruf ersetzt keine Kündigung des Agenturauftrags oder bestehender Drittverträge. Gesetzliche Regelungen zur Wirkung gegenüber Dritten bleiben unberührt.

§ 16 Mitwirkung, Genehmigungen und Zusatzleistungen

(1) Der Kunde stellt die für seinen Verantwortungsbereich erforderlichen Informationen rechtzeitig und zutreffend zur Verfügung. Hierzu gehören insbesondere Angaben zu Räumlichkeiten, Besucherzahl, Zugängen, Ladewegen, Stromversorgung, Tragfähigkeit und örtlichen Beschränkungen.

(2) Wir teilen die für unsere Leistungen erforderlichen technischen Voraussetzungen rechtzeitig mit. Unsere fachlichen Prüf-, Hinweis- und Sicherheitspflichten bleiben bestehen.

(3) Die Zuständigkeit für Genehmigungen, GEMA, Sicherheitsdienst, Brandschutz, Sanitätsdienst sowie weitere veranstaltungsbezogene Aufgaben wird im Projektauftrag festgelegt. Gesetzliche Verantwortlichkeiten bleiben unberührt.

(4) Künstlersozialabgaben, gegebenenfalls erforderliche steuerliche Maßnahmen bei ausländischen Künstlern und sonstige gesetzliche Abgaben werden projektbezogen geprüft und zugeordnet. Eine Kostenvereinbarung ändert nicht, wer gegenüber Behörden oder anderen Stellen gesetzlich verpflichtet ist.

(5) Zusätzliche Proben, verlängerte Einsatzzeiten, weitere Technik oder zusätzliches Personal bedürfen einer Vereinbarung über Umfang und Vergütung.

(6) Ansprüche wegen verspäteter oder unterlassener Mitwirkung richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Wir weisen auf erkennbare Auswirkungen und drohende Mehrkosten hin.

§ 17 Sicherheit, Unterbrechung und Abnahme

(1) Bei konkreten Gefahren für Personen oder Sachen dürfen wir die betroffenen Arbeiten oder den Betrieb der von uns verantworteten Technik im erforderlichen Umfang unterbrechen. Dies gilt insbesondere bei gefährlichen Witterungsverhältnissen, unzureichender Stromversorgung, instabilen Konstruktionen oder gefährdenden Eingriffen.

(2) Wir informieren den Ansprechpartner unverzüglich und wirken an einer zumutbaren sicheren Lösung mit. Die Unterbrechung wird auf das erforderliche Maß begrenzt.

(3) Vergütungs- und Ersatzansprüche im Zusammenhang mit einer Unterbrechung richten sich nach dem Verantwortungsbereich, dem Leistungsstand und den gesetzlichen Vorschriften. Eine Unterbrechung begründet nicht automatisch einen Anspruch auf die vollständige Vergütung.

(4) Bei Werkleistungen erfolgt eine Abnahme, soweit diese gesetzlich vorgesehen ist. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.

(5) Eine Abnahmefiktion tritt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein. Die bloße Durchführung oder Nutzung einer Veranstaltung gilt nicht pauschal als vorbehaltlose Abnahme.

§ 18 Stornierung und vorzeitige Vertragsbeendigung

(1) Stornierungs- und Kündigungserklärungen können in Textform, insbesondere per E-Mail an info@proeventdd.de, abgegeben werden, soweit keine zwingende gesetzliche Form vorgeschrieben ist.

(2) Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt. Die nachstehenden Stornierungsobergrenzen begründen keine Zahlungspflicht, wenn der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften kostenfrei vom Vertrag Abstand nehmen darf.

(3) Bei einer vorzeitigen Beendigung eines Veranstaltungsauftrags rechnen wir bereits erbrachte Leistungen und etwaige Ansprüche für nicht mehr ausgeführte Leistungen nach der jeweils anwendbaren gesetzlichen Regelung ab.

(4) Für den auf stornierte, noch nicht erbrachte Veranstaltungsleistungen entfallenden Vergütungs- oder Ausfallanspruch gelten bei einer Absage vor Veranstaltungsbeginn folgende Obergrenzen:

Zugang der Absage vor VeranstaltungsbeginnObergrenze bezogen auf die vereinbarte Vergütung der stornierten, noch nicht erbrachten Leistungen
Innerhalb von drei Kalendermonaten, aber mehr als 30 Kalendertage vorher25 %
30 bis einschließlich 15 Kalendertage vorher50 %
14 Kalendertage oder weniger vorher100 %

(5) Die Prozentsätze sind keine automatisch geschuldeten Pauschalen. Abgerechnet wird ausschließlich ein tatsächlich bestehender gesetzlicher Anspruch, höchstens bis zur jeweiligen Obergrenze. Ersparte Aufwendungen, anzurechnende Ersatzbuchungen und sonstiger anzurechnender anderweitiger Erwerb werden berücksichtigt. Der Kunde kann ausdrücklich nachweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch besteht. Gesetzliche Darlegungs- und Beweislastregeln werden nicht zu seinem Nachteil verändert.

(6) Bereits vertragsgemäß erbrachte Leistungen werden gesondert nach den gesetzlichen Vorschriften abgerechnet. Eine doppelte Berechnung derselben Leistung oder desselben Ausfalls erfolgt nicht. Die Abrechnung für die ursprünglich vereinbarten Leistungen überschreitet insgesamt nicht deren vereinbarte Gesamtvergütung.

(7) Bei Absagen früher als drei Kalendermonate vor Veranstaltungsbeginn sowie nach Beginn der Veranstaltung richtet sich die Abrechnung nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine zusätzliche feste Stornopauschale wird hierfür nicht vereinbart.

(8) Für Werkverträge gilt insbesondere § 648 BGB. Die dort vorgeschriebene Anrechnung ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs sowie die gesetzlichen Vermutungsregeln bleiben bestehen.

(9) Bei reiner befristeter Technikmiete besteht kein zusätzliches allgemeines Recht zur kostenfreien Vertragsaufhebung. Kann der Kunde die ordnungsgemäß bereitgestellte Technik aus einem in seiner Person liegenden Grund nicht nutzen, richten sich die Zahlungspflichten insbesondere nach § 537 BGB. Ersparte Aufwendungen und Vorteile aus anderweitiger Nutzung werden berücksichtigt. Die vorstehende Veranstaltungsstaffel gilt nicht automatisch für reine Mietverträge.

(10) Drittverträge, die aufgrund einer Vollmacht unmittelbar im Namen des Kunden geschlossen wurden, sind gesondert zu behandeln. Eine Absage gegenüber Pro Event Dresden beendet diese Verträge nicht automatisch. Bereits von einem Drittanbieter gegenüber dem Kunden berechnete Kosten werden von uns nicht nochmals für dieselbe Leistung verlangt.

(11) Bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet. Ein nach abschließender Abrechnung verbleibendes Guthaben wird unverzüglich erstattet.

§ 19 Terminverschiebung und höhere Gewalt

(1) Eine Änderung des Veranstaltungstermins oder Veranstaltungsorts bedarf einer Vereinbarung. Dabei werden Verfügbarkeit, bereits erbrachte Leistungen und erforderliche Mehr- oder Minderkosten berücksichtigt.

(2) Kommt eine Vereinbarung über eine Verschiebung nicht zustande, bleibt der ursprüngliche Vertrag bestehen, sofern er nicht wirksam beendet wird oder gesetzlich anzupassen ist.

(3) Bei unvorhersehbaren, nicht beherrschbaren Ereignissen informieren sich die Parteien unverzüglich und prüfen zumutbare Maßnahmen zur Begrenzung der Folgen.

(4) Ob behördliche Maßnahmen, Unwetter oder andere Ereignisse zur Unmöglichkeit, Vertragsanpassung oder Vertragsbeendigung führen, richtet sich nach den Umständen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 275, 313 und 326 BGB.

(5) Eine solche Störung führt weder automatisch zu einer vollständigen Zahlungspflicht noch automatisch zu einer kostenfreien Aufhebung. Für nicht mehr geschuldete Leistungen erhaltene Zahlungen werden zurückgezahlt. Gesetzliche Ansprüche wegen bereits erbrachter Leistungen oder zu vertretender Pflichtverletzungen bleiben unberührt.

§ 20 Konzepte, Nutzungsrechte und Vertraulichkeit

(1) Rechte an von uns erstellten und rechtlich geschützten Konzepten, Plänen, Visualisierungen und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben bei uns, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

(2) Der Kunde erhält die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Weitergehende Nutzung, Bearbeitung oder Weitergabe rechtlich geschützter Unterlagen bedarf einer entsprechenden Berechtigung oder Vereinbarung.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass er zur vereinbarten Nutzung der von ihm bereitgestellten Inhalte, Logos, Bilder und sonstigen Materialien berechtigt ist. Bei schuldhafter Verletzung dieser Pflicht gelten die gesetzlichen Ansprüche unter Berücksichtigung eines etwaigen Mitverschuldens unsererseits.

(4) Vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei werden nur zur Vertragsdurchführung verwendet und nur solchen Personen zugänglich gemacht, die sie hierfür benötigen. Gesetzliche Offenlegungs- und Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

(5) Die Verwendung von Kundenlogos, Namen, Veranstaltungsbildern oder Personenaufnahmen für eigene Werbung wird durch diese AGB nicht pauschal gestattet. Erforderliche Rechte und Einwilligungen werden gesondert eingeholt.

§ 21 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Unberührt bleiben die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistigen Verschweigens, aus ausdrücklich übernommenen Garantien sowie sonstige zwingende gesetzliche Haftung.

(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Dies sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(4) Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

(5) Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen.

(6) Gesetzliche Ansprüche auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt und Kündigung werden durch diese Haftungsbestimmungen nicht ausgeschlossen.

§ 22 Zahlungsverzug und gesetzliche Gegenrechte

(1) Voraussetzungen und Folgen des Zahlungsverzugs richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere für Verzugszinsen und notwendige Rechtsverfolgungskosten.

(2) Gesetzlich erforderliche Mahnungen und Nachfristen bleiben erforderlich. Eine Stornierung des Kundenauftrags oder Einstellung unserer Leistungen erfolgt nicht allein aufgrund eines allgemeinen Vorbehalts, sondern nur auf entsprechender vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage.

(3) Gesetzliche Aufrechnungs-, Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Kunden bleiben bestehen.

§ 23 Datenschutz

(1) Wir verarbeiten personenbezogene Daten nach den geltenden Datenschutzvorschriften. Einzelheiten zu Verantwortlichen, Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten enthält unsere gesonderte Datenschutzerklärung.

(2) Für betriebliche Abläufe setzen wir Odoo ein und arbeiten dabei mit Rönnefahrt Cash Solutions zusammen. Die konkrete Aufgabenverteilung und die damit verbundenen Datenverarbeitungen werden in der Datenschutzerklärung erläutert.

(3) Zur Vertragsabwicklung können erforderliche Daten an Zahlungs-, Versand- und sonstige beteiligte Dienstleister übermittelt werden, insbesondere an die eingesetzten Stripe-Gesellschaften und unseren Logistikpartner Huss Licht & Ton GmbH. Die beteiligten Stellen und ihre datenschutzrechtlichen Rollen werden in den Datenschutzhinweisen konkret benannt.

(4) Für Bonitätsprüfungen gelten ergänzend § 5 und die gesonderten Informationen zur jeweiligen Auskunftei.

(5) Diese AGB enthalten keine pauschale Einwilligung in Werbung, Bonitätsabfragen oder eine darüber hinausgehende Datenweitergabe.

§ 24 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften entzogen wird, die ohne die Rechtswahl anzuwenden wären. Dies gilt insbesondere bei grenzüberschreitenden Verbraucherverträgen.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Dresden Gerichtsstand, soweit eine solche Vereinbarung zulässig ist. Wir dürfen außerdem am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden klagen.

(4) Für Verbraucher und andere nicht von Absatz 3 erfasste Kunden gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Zwingende und ausschließliche Zuständigkeitsregelungen bleiben unberührt.

§ 25 Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 26 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen dieser AGB gelten für bereits geschlossene Verträge nur, wenn dies wirksam vereinbart wird. Die Veröffentlichung einer neuen Fassung ändert bestehende Verträge nicht automatisch.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder nicht Vertragsbestandteil werden, richtet sich die weitere Behandlung des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die anwendbaren gesetzlichen Regelungen.