Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Pro Event Dresden – Eventagentur, Veranstaltungsservice & Online-Shop
§ 1 Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Pro Event Dresden, Inhaber: Simon-Manuell Schramm, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt, und dem jeweiligen Vertragspartner, nachfolgend „Kunde“ genannt.
1.2. Diese AGB gelten insbesondere für Leistungen und Verträge in den Bereichen:
a) Veranstaltungsorganisation, Veranstaltungsplanung und Veranstaltungsdurchführung,
b) Eventmanagement und Veranstaltungsservice,
c) Verleih und Betreuung von Veranstaltungstechnik,
d) Verleih von Ton-, Licht-, Bühnen- und DJ-Equipment sowie sonstigem Veranstaltungsequipment,
e) Personalgestellung, insbesondere beispielsweise Stagehands, Techniker und Tourbegleitung,
f) Verkauf von Waren über den Online-Shop sowie über sonstige Vertriebswege.
1.3. Kunde im Sinne dieser AGB kann sowohl ein Verbraucher als auch ein Unternehmer sein.
1.4. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.5. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.6. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform, beispielsweise per E-Mail, zugestimmt.
1.7. Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
1.8. Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Leistungen des Auftragnehmers
2.1. Der Auftragnehmer bietet Dienstleistungen in den Bereichen Veranstaltungsorganisation, Veranstaltungsplanung und Veranstaltungsdurchführung, Eventmanagement, Veranstaltungsservice, Verleih und Betreuung von Veranstaltungstechnik, Bühnen- und Lichttechnik, Ton- und DJ-Equipment sowie Personalgestellung an.
2.2. Der Auftragnehmer kann ferner Waren über einen Online-Shop oder andere Vertriebswege anbieten und verkaufen.
2.3. Der konkrete Leistungs- und Lieferumfang ergibt sich aus dem individuell geschlossenen Vertrag, dem jeweiligen Angebot in Textform, der Auftragsbestätigung oder der jeweiligen Produktbeschreibung im Online-Shop.
2.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen geeignete Dritte, Subunternehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen, sofern keine ausdrückliche anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
2.5. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen mindestens der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
3.1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
3.2. Ein Vertrag über Dienstleistungen, Veranstaltungen oder Mietleistungen kommt durch die Annahme des Angebots durch den Kunden und die Bestätigung durch den Auftragnehmer in Textform, durch eine Auftragsbestätigung oder durch die tatsächliche Aufnahme der vereinbarten Leistung zustande.
3.3. Mündliche Nebenabreden oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform, sofern nicht individuell ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
3.4. Die Darstellung von Produkten im Online-Shop stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.
3.5. Durch Absenden einer Bestellung über den Online-Shop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb befindlichen Waren ab.
3.6. Die automatisch versendete Eingangs- oder Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sofern hierin nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt wird.
3.7. Der Vertrag über eine Bestellung im Online-Shop kommt durch eine ausdrückliche Auftrags- oder Versandbestätigung, durch die Lieferung der Ware oder durch eine sonstige ausdrückliche Annahmeerklärung des Auftragnehmers zustande.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Alle Preise gegenüber Verbrauchern verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern Umsatzsteuer anfällt.
4.2. Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.3. Versandkosten, Lieferkosten oder sonstige zusätzliche Kosten werden dem Kunden, soweit sie anfallen, vor Vertragsschluss, im Angebot oder im Bestellprozess mitgeteilt.
4.4. Rechnungen sind, sofern keine abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Anzahlung zu verlangen.
4.6. Bei Erstkunden, Technikverleih, individuell geplanten Veranstaltungen oder Aufträgen mit erhöhtem wirtschaftlichem Risiko behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, vollständige Vorauszahlung, Vorkasse oder eine angemessene Teilzahlung zu verlangen.
4.7. Soweit vertraglich vereinbart, kann eine Zahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Auftragswertes bei Auftragsbestätigung und der Restbetrag nach Leistungserbringung oder zu einem gesondert vereinbarten Zeitpunkt verlangt werden.
4.8. Zur Absicherung berechtigter Interessen kann der Auftragnehmer vor Vertragsschluss eine Bonitätsprüfung durchführen, soweit hierfür eine rechtliche Grundlage besteht und die datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
4.9. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Verbrauchern können Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz und gegenüber Unternehmern in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verlangt werden.
4.10. Für jede berechtigte Mahnung nach Eintritt des Zahlungsverzugs kann eine angemessene Mahnpauschale verlangt werden, soweit dem Auftragnehmer ein entsprechender Schaden entstanden ist. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4.11. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder entscheidungsreif sind.
4.12. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit dieses auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Planungsleistungen und Beauftragung Dritter
5.1. Der Auftragnehmer übernimmt, soweit vertraglich vereinbart, für den Kunden die Planung, Organisation, Koordination und Durchführung von Veranstaltungen.
5.2. Dies kann die Beauftragung externer Dienstleister beinhalten, insbesondere Cateringunternehmen, Technikdienstleister, Künstler, Locations, Sicherheitsdienste, Transportunternehmen oder sonstige Dienstleister.
5.3. Sofern vereinbart und entsprechend bevollmächtigt, kann der Auftragnehmer Verträge mit Dritten im Namen und auf Rechnung des Kunden abschließen. Solche Fremdleistungen können unmittelbar gegenüber dem Kunden abgerechnet werden.
5.4. Alternativ kann der Auftragnehmer Drittleistungen im eigenen Namen beauftragen und die hierdurch entstehenden Kosten entsprechend der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung an den Kunden weiterberechnen.
5.5. Soweit Drittleistungen durch den Auftragnehmer vermittelt oder organisiert werden, besteht keine Verpflichtung zur Offenlegung interner Margen, Einkaufsbedingungen oder sonstiger betriebsinterner Kalkulationsgrundlagen.
5.6. Der Kunde verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle erforderlichen Informationen, Entscheidungen, Freigaben und Vollmachten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
5.7. Verzögerungen oder zusätzliche Kosten, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden entstehen und von diesem zu vertreten sind, können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
§ 6 Steuerung, Konzeptfreigabe und Mitwirkungspflichten
6.1. Der Kunde stellt sicher, dass sämtliche für die Veranstaltung erforderlichen Genehmigungen, behördlichen Erlaubnisse und sonstigen Freigaben rechtzeitig vorliegen, insbesondere im Bereich behördlicher Auflagen, Brandschutz, Sicherheit und urheberrechtlicher Nutzungen, sofern deren Beschaffung nicht ausdrücklich vom Auftragnehmer übernommen wurde.
6.2. Der Kunde ist für die rechtzeitige rechtliche und inhaltliche Freigabe derjenigen Konzeptbestandteile verantwortlich, die seiner Zustimmung bedürfen, insbesondere Abläufe, Designs, Technik, Inhalte und sonstige veranstaltungsbezogene Entscheidungen.
6.3. Soweit vereinbart, führt der Auftragnehmer Leistungen erst nach ausdrücklicher Freigabe durch den Kunden aus.
6.4. Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund unzureichender Mitwirkung, verspäteter Freigaben oder fehlender Informationen durch den Kunden, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen angemessen.
6.5. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder daraus entstehende Nachteile, soweit diese durch Umstände verursacht wurden, die der Kunde zu vertreten hat.
6.6. Der Kunde hat den Auftragnehmer rechtzeitig über besondere örtliche Gegebenheiten, Gefahren, Zugangsbeschränkungen oder sonstige Umstände zu informieren, die für die Durchführung der Leistung von Bedeutung sein können.
§ 7 Mietbedingungen für Veranstaltungstechnik und Material
7.1. Die vermietete Technik, Ausrüstung und sonstiges Mietgut bleibt Eigentum des Auftragnehmers, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
7.2. Der Kunde verpflichtet sich, das Mietgut pfleglich zu behandeln und ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden.
7.3. Eine Weitergabe oder Untervermietung des Mietguts an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.
7.4. Der Kunde hat erkennbare Schäden, Funktionsstörungen oder Verluste des Mietguts unverzüglich mitzuteilen.
7.5. Für Verlust, Diebstahl oder Schäden während der Mietdauer haftet der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, soweit er den jeweiligen Schaden oder Verlust zu vertreten hat.
7.6. Der Kunde hat das Mietgut während der Mietdauer vor unbefugtem Zugriff Dritter und vermeidbaren Schäden zu schützen.
7.7. Der Kunde hat, soweit erforderlich und angemessen, für einen ausreichenden Versicherungsschutz des Mietguts zu sorgen.
7.8. Die Rückgabe hat zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erfolgen.
7.9. Bei verspäteter Rückgabe kann der Auftragnehmer eine angemessene zusätzliche Vergütung sowie einen weitergehenden nachweisbaren Schaden geltend machen.
7.10. Bei Beschädigung oder Verlust des Mietguts können dem Kunden die erforderlichen Kosten für Reparatur, Wiederbeschaffung oder sonstige Schäden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen in Rechnung gestellt werden.
§ 8 Online-Shop, Warenverkauf und Lieferung
8.1. Die Produktdarstellungen im Online-Shop dienen der Information über die angebotenen Waren und stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.
8.2. Angaben zu Beschaffenheit, technischen Daten, Produktmerkmalen und Abbildungen entsprechen grundsätzlich den verfügbaren Produktinformationen. Geringfügige, handelsübliche oder technisch bedingte Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit diese für den Kunden zumutbar sind und die vereinbarte Beschaffenheit nicht beeinträchtigen.
8.3. Die jeweils verfügbaren Zahlungsmethoden werden dem Kunden im Bestellprozess angezeigt.
8.4. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
8.5. Teillieferungen sind zulässig, soweit diese dem Kunden zumutbar sind und hierdurch keine zusätzlichen Versandkosten entstehen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
8.6. Sollte ein bestellter Artikel trotz ordnungsgemäßer Belieferung durch Zulieferer nicht verfügbar sein, wird der Auftragnehmer den Kunden unverzüglich informieren. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet, soweit keine anderweitige gesetzliche oder vertragliche Regelung greift.
8.7. Für die Lieferung, Gefahrtragung und sonstige kaufrechtliche Ansprüche gelten im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
9.1. Gegenüber Verbrauchern bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Auftragnehmers.
9.2. Gegenüber Unternehmern bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers, soweit dies rechtlich zulässig ist.
§ 10 Rücktritt, Stornierung und höhere Gewalt
10.1. Der Kunde kann eine beauftragte Veranstaltung oder Dienstleistung nach Maßgabe der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen stornieren.
10.2. Stornierungen sollen in Textform erfolgen.
10.3. Soweit im jeweiligen Vertrag, Angebot oder einer gesonderten Vereinbarung Stornopauschalen vereinbart wurden, können insbesondere folgende pauschale Ausfallkosten gelten:
bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % der Auftragssumme,
29 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Auftragssumme,
14 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % der Auftragssumme,
ab 6 Tagen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichtdurchführung: 100 % der Auftragssumme.
10.4. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein Schaden entstanden ist oder der tatsächlich entstandene Schaden wesentlich niedriger ist als die geforderte Pauschale.
10.5. Bereits erbrachte Leistungen, individuell angefertigte oder vorbereitete Leistungen, nicht mehr stornierbare Drittleistungen sowie nachweislich entstandene Kosten können, soweit rechtlich zulässig, unabhängig von einer Stornierung abgerechnet werden.
10.6. Kann eine Veranstaltung oder Leistung aufgrund von Umständen, die keine Vertragspartei zu vertreten hat, insbesondere aufgrund höherer Gewalt, Unwetter, behördlicher Maßnahmen, Naturereignissen, Pandemien oder vergleichbaren außergewöhnlichen Umständen, nicht oder nicht wie vereinbart durchgeführt werden, gelten die gesetzlichen Regelungen.
10.7. Bereits erbrachte Leistungen sowie nachweislich entstandene und nicht vermeidbare Kosten können entsprechend der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen abgerechnet werden.
10.8. Die Vertragsparteien werden sich bei Eintritt entsprechender Umstände unverzüglich informieren und nach Möglichkeit eine Verschiebung, Anpassung oder anderweitige Durchführung der Leistung prüfen.
§ 11 Gewährleistung
11.1. Für Waren und sonstige Leistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend oder durch eine individuelle Vereinbarung keine zulässige abweichende Regelung getroffen wurde.
11.2. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte ohne Einschränkung, soweit eine Einschränkung nicht ausdrücklich gesetzlich zulässig ist.
11.3. Gegenüber Unternehmern können ergänzende oder abweichende Regelungen im gesetzlich zulässigen Umfang vereinbart werden.
§ 12 Haftung
12.1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.
12.2. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
12.3. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
12.4. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
12.5. Im Übrigen ist die Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
12.6. Für Schäden an eingebrachten oder gemieteten Gegenständen des Kunden haftet der Auftragnehmer nach den vorstehenden Regelungen.
12.7. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
12.8. Der Kunde verpflichtet sich, den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter freizustellen, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, soweit diese Ansprüche auf Umständen beruhen, die der Kunde zu vertreten hat und nicht auf einem Verschulden des Auftragnehmers beruhen.
12.9. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
§ 13 Urheberrechte, Inhalte sowie Bild- und Tonaufnahmen
13.1. Sämtliche vom Auftragnehmer erstellten Konzepte, Planungen, Designs, Unterlagen und sonstigen Inhalte unterliegen, soweit rechtlich geschützt, den jeweiligen gesetzlichen Schutzrechten.
13.2. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Nutzung außerhalb des vertraglich vereinbarten Zwecks bedarf, soweit erforderlich, der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers.
13.3. Soweit der Kunde dem Auftragnehmer Musik, Bilder, Videos, Texte, Visuals oder sonstige Materialien zur Verfügung stellt, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass deren Nutzung im Rahmen der vereinbarten Veranstaltung rechtlich zulässig ist.
13.4. Der Kunde ist, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, für die rechtzeitige Einholung und Lizenzierung erforderlicher Nutzungsrechte verantwortlich.
13.5. Die Anfertigung und Nutzung von Bild- und Tonaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
13.6. Soweit Bild- oder Tonaufnahmen für eigene Werbezwecke des Auftragnehmers verwendet werden sollen, erfolgt dies nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung berechtigter Interessen der betroffenen Personen.
§ 14 Datenschutz
14.1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes.
14.2. Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, soweit dies zur Durchführung des Vertrags, zur Bearbeitung von Anfragen, zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen oder aufgrund einer sonstigen rechtlichen Grundlage erforderlich ist.
14.3. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder eine sonstige rechtliche Grundlage hierfür vorliegt. Dies kann insbesondere Transportdienstleister, Subunternehmer, Zahlungsdienstleister, Behörden oder sonstige zur Vertragsdurchführung erforderliche Stellen betreffen.
14.4. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Pro Event Dresden.
§ 15 Widerrufsrecht für Verbraucher
15.1. Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
15.2. Einzelheiten zum Widerrufsrecht, einschließlich der Voraussetzungen, Fristen und gesetzlichen Ausnahmen, werden Verbrauchern, soweit gesetzlich erforderlich, gesondert in einer Widerrufsbelehrung zur Verfügung gestellt.
15.3. Gesetzliche Ausnahmen und das mögliche Erlöschen des Widerrufsrechts, insbesondere bei bestimmten Dienstleistungen oder Waren, bleiben unberührt.
§ 16 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
16.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.2. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
16.3. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
16.4. Erfüllungsort richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern nicht wirksam etwas anderes vereinbart wurde.
16.5. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
16.6. Anstelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften..